ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
1. Preise
Die Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 19 % (DE). Eventuell anfallende Kaufnebenkosten, sowie Kosten für Zölle und Gebühren o. ä. gehen immer zu Lasten des Käufers. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Bestellung des Käufers bzw. Abschluss des Kaufvertrages - Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten.
2. Lieferung
Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist (i. d. R. 3 Monate) zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug. Bei einem etwaigen Lieferverzug eines verbindlich bestätigten Liefertermin, soweit er nicht auf Vorsatz beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Gemäß dem Fall, dass nach dem Vertragsabschluss unvorhergesehene Ereignisse eintreten (z. B. höhere Gewalt, Krieg, verspätete Anlieferung von Materialien, Nichtlieferung durch Vorlieferanten o. ä.), sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der von uns geschuldeten Leistung erheblich verändern oder auf unser Unternehmen oder das Unternehmen unseres Vorlieferanten erheblich einwirken sowie für den Fall sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer jegliche Schadensersatzansprüche o. ä. gelten machen kann. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk per Spedition zzgl. 0,8 % Transportversicherung. Generell trägt der Käufer die Sorge für eine problemlose An- und Abfahrt und falls erforderlich, Zugang zum Objekt. Nicht durch die Firma PALLAS Finish-Systeme GmbH zu verantwortende Wartezeiten gehen zu Lasten des Käufers. Demontage-, Kran- und Staplerkosten o. ä. gehen immer zu Lasten des Käufers. Die Lieferung erfolgt immer, sofern nicht anders vereinbart, verpackt auf Palette und nur bis zur Bordsteinkante Käufer.
3. Voraussetzungen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen
Der Käufer hat alle Voraussetzungen zu prüfen und zu schaffen, sodass sämtliche Maschinen, Geräte, Einrichtungen und Betriebsmittel etc. eingebracht, aufgestellt und an die benötigten Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Strom, Fremddampf, Kondensat, Druckluft sowie Wasser und Abwasser) angeschlossen werden können. Dazu gehört auch die Überprüfung von Maßen und Gewichten sowie ggf. die Einholung von Gutachten über Sachverständige, ob der Aufstellungsort für die statische und dynamische Beanspruchung überhaupt ausgelegt ist. Die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen hat bauseits nach den gültigen Installationsplänen zu erfolgen. Diese Arbeiten sind ausschließlich durch konzessionierte Handwerker, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, immer auf Kosten des Käufers vorzunehmen. Für den Strom, Fremddampf, Kondensat, Druckluft- sowie Wasser- und Abwasseranschluss muss ein entsprechend konzessioniertes Unternehmen durch den Käufer und auf dessen Kosten beauftragt werden.
4. Kostenpflichtige Einbringung, Montage und Anschluss
Die Einbringung, Montage sowie der Anschluss an die bauseits vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen kann auf Wunsch und gegen gesonderte Berechnung durch autorisierte Kundendiensttechniker der Firma PALLAS Finish-Systeme GmbH vorgenommen werden. Die jeweils aktuell gültigen Konditionen für An- und Abfahrt sowie Arbeitszeit, erhalten Sie gerne auf Anfrage.
5. Garantie + Gewährleistung auf Bauteile / Ersatzteile bei Lieferungen innerhalb Deutschland
Der Käufer hat die empfangene Neuware unverzüglich auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Jegliche Beschädigungen an Verpackungen sind sofort bei Empfang, vor der Unterschrift, auf dem Zustelldokument der jeweiligen Spedition und Versanddienstleister zu vermerken! Ohne sofortige Dokumentation, ist eine spätere Haftung und Reklamation ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 3 Tagen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Wichtig bei Gebrauchtmaschinen- und Ware: Wir übernehmen keine Garantie für die optische und technische Beschaffenheit sowie den Zustand von Gebrauchtmaschinen. Wir empfehlen ausdrücklich, alle Gebrauchtmaschinen vor dem Erwerb zu besichtigen und ausführlich zu begutachten. Das volle Risiko liegt ausdrücklich und ausschließlich bei dem Käufer. Auf Gebrauchtmaschinen gewähren wir keinerlei Garantie und Gewährleistung. Lieferung und Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende. Die Garantie- und Gewährleistungsfrist für Ersatzteile bei Neumaschinen beträgt generell 6 Monate ab Lieferdatum. Dabei wird täglich höchstens eine achtstündige normale Benutzung (Einschichtbetrieb) vorausgesetzt. Ausgeschlossen hiervon sind ausdrücklich Verschleißteile (z. B. Bezugsmaterial, Heizelemente, Gummidichtungen, Lampen u. ä.) sowie Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Wichtig: Die Garantie und Gewährleistung beinhaltet keinerlei Arbeitsleistungen, d. h. alle Nachbesserungen, Reparaturarbeiten und Technikereinsätze etc. sind immer in Eigenregie bzw. durch eigens beauftragte, autorisierte Servicetechniker und auf eigene Rechnung des Käufers durchzuführen. Lieferung und Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende. Es erfolgt kein Verkauf an Privatpersonen. Die Garantie- und Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf eventuell benötigte Bauteile und Ersatzteile (im Austausch / Defekt gegen Neu). Sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche seitens des Käufers haben zur Voraussetzung: Die ordnungsgemäße Durchführung der in den Bedienungsanleitungen geforderten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, insbesondere die innere und äußere Reinigung und Pflege der Maschinen. Wichtig: Alle Maschinen müssen spätestens alle 6 / 12 Monate einer Wartung und Sicherheitsprüfung durch einen autorisierten Servicetechniker unterzogen werden, um die Arbeits- und Betriebssicherheit zu gewährleisten! Eine Abtretung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche seitens des Käufers erlischen, sofern er ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung einen Standortwechsel o. ä. der gelieferten Maschine / Ware oder sonstige Veränderungen, gleich welcher Art vornimmt. Bei Verkauf und Lieferung ins europäische Ausland oder Drittland, entfällt die Garantie- und Gewährleistung vollständig. Hier liegt das volle Risiko ausschließlich beim Käufer.
6. Gültigkeit
Zwischenverkauf von Ausstellungs- und Gebrauchtmaschinen vorbehalten. Aufgeführte Preise und Lieferzeiten sind unverbindlich. Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Maschinen und sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma PALLAS Finish-Systeme GmbH. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen etc. bei uns beglichen hat. Der Käufer ist ausdrücklich dazu verpflichtet, alle Maschinen und Waren in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und für die Dauer des Eigentumsvorbehalts, entsprechend gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Explosionsgefahr und sonstige Schäden zu versichern. Auf Anforderung hat uns der Käufer den entsprechenden Abschluss dieser vorbenannten Versicherungen nachzuweisen.
8. Zahlung
Immer sofort fällig zu 100 % bei Bestellung und nach Rechnungserhalt, ohne jegliche Abzüge per Banküberweisung. Vor Produktion und Verpackung bzw. Auslieferung der neuen oder gebrauchten Geräte, Maschinen, Waren sowie Ersatzteile. Wird eine Bankfinanzierung des Kaufpreises oder Leasing über ein externes Finanzinstitut etc. vereinbart, so hat der Käufer dafür zu sorgen, dass alle ordnungsgemäß ausgefertigten Finanzierungsunterlagen sowie rechtsverbindliche Kaufeintrittserklärungen und die durch den Käufer mit Stempel und Unterschrift unterzeichnete Übernahmeerklärung rechtzeitig, d. h. bei Bereitstellung der neuen oder gebrauchten Geräte, Maschinen, Waren sowie Ersatzteile - vor dem Versand - bei uns vorliegen. Lehnt das Finanzierungsinstitut die Finanzierung oder Leasing aus Gründen ab, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, Barzahlung vom dem Käufer zu verlangen. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern.
9. Rücktritt / Stornierung / Umtausch / Widerruf
Nach mündlicher oder schriftlicher Bestellung durch den gewerblichen Käufer und anschließender schriftlicher Auftragsannahme bzw. Auftragsbestätigung durch die Firma PALLAS Finish-Systeme GmbH, ist der Vertrag rechtsverbindlich und unwiderruflich. Ein Rücktritt oder eine entsprechende Stornierung, Umtausch oder Widerruf seitens des Käufers ist ausdrücklich nicht mehr möglich. Bei allen Geräten, Maschinen, Waren sowie Ersatzteilen der PALLAS Finish-Systeme GmbH handelt es sich um individuelle Einzelanfertigungen, welche speziell und nach Kundenwunsch ausgestattet und gefertigt bzw. teils bei Vor- und Zulieferanten bestellt werden. Der Umtausch aller Geräte, Maschinen, Waren sowie Ersatzteilen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nimmt der Käufer die bestellten Geräte, Maschinen, Waren oder Ersatzteile nicht ab, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz. Dieser beträgt 100 % des Bruttokaufpreises. Lieferung und Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende. Es erfolgt kein Verkauf an Privatpersonen. Wichtig: Unter Kaufleuten ist kein Rücktritt, Stornierung, Umtausch und Widerruf möglich!
10. Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Als Gerichtsstand wird Aschaffenburg, Deutschland vereinbart. Die Firma PALLAS Finish-Systeme GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11. Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern und an Lieferanten, eine Kreditschutzorganisation, einen Finanzdienstleister (Banken und Leasinggesellschaften) sowie an Logistikunternehmen (Speditionen und Versanddienstleister) übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt. Wir sind außerdem berechtigt, Auskünfte und Daten etc. über unsere Käufer einzuholen, soweit uns dies datenschutzrechtlich möglich ist. Wir sind auch berechtigt, die so erhaltenen Daten und Auskünfte intern zu speichern.
12. Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.
Alle Abweichungen zu den oben aufgeführten AGB benötigen immer der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
Allgemeiner Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers ( m / w / d ) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Fragen zu den AGB
Wenn Sie Fragen zu den AGB haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an uns:
PALLAS Finish-Systeme GmbH
Herr Maurice Degant
Aschaffenburger Str. 127
63773 Goldbach
Kontakt:
Telefon: +49 6021 4547130
Telefax: +49 6021 4547132
E-Mail: info@pallas-finish-systeme.de